Beitragsordnung der SG Empor Pankow 49 e.V.
(gemäß § 6 der Vereinssatzung).
- Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beitragen und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
- Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Gebühren legt der Vorstand fest.
- Die festgesetzten Beiträge treten nach Beschluss der Mitgliederversammlung am 05.09.2016 in Kraft.
- Jahresbeiträge:
Grundbeitrag (außer Gesundheitssport)
Beitragskl. | Mitgliedsform | Beitragshöhe (monatlich) | Beitragshöhe (jährlich) |
01 | Jugendliche unter 18 Jahren | EUR 6,- | EUR 72,- |
02 | Erwachsene über 18 Jahre | EUR 8,- | EUR 96,- |
03 | Ehrenmitglieder ( § 35 BGB ) | frei | EUR 72,- |
04 | Azubis, Wehrpfl., Ersatzdienstl. | EUR 6,- | EUR 72,- |
05 | Studenten (18 bis 27 Jahre) | EUR 6,- | EUR 72,- |
06 | Sozialschwache Mitglieder | EUR 6,- | EUR 72,- |
Grundbeitrag Gesundheitssport
Beitragskl. | Mitgliedsform | Beitragshöhe (monatlich) | Beitragshöhe (jährlich) |
07 | Gäste pro Besuch | EUR 5,- | |
08 | Jugendliche unter 18 Jahren | EUR 9,- | EUR 108,- |
09 | Erwachsene über 18 Jahre | EUR 10,- | EUR 120,- |
10 | Azubis, Wehrpfl., Ersatzdienstl. | EUR 9,- | EUR 108,- |
11 | Studenten (18 bis 27 Jahre) | EUR 9,- | EUR 108,- |
12 | Rentner / Pensionäre | EUR 9,- | EUR 108,- |
13 | Kursgebühr (10er Karte) * (gültig v. 1.1.-20.12.des Jahres ) | EUR 40,-* |
Alle ermäßigten Beitragsformen müssen beantragt und der Anspruch mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden.
Die Aufnahmegebühr in den Verein beträgt mindestens einen Monatsbeitrag, maximal EUR 10,-.
- Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen.
- Die Einzahlung des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Überweisung zum 31. Januar jeden Jahres und wird durch den Abzug eines Monatsbeitrages belohnt.
Alle Einzahlungen im Zeitraum 01.02.-31.03. jeden Jahres sind voll umfänglich zu überweisen. - Überweisen sie ihre Beiträge bis spätestens 31. März jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.
- Beitragskonto:
Bank: Berliner Volksbank
IBAN: DE04 1009 0000 2099 4990 04
BIC: BEVODEBBXXX
Zahlungsgrund: Jahresbeitrag 20xx, Trainer/Übungsleiter, Beitragsklasse - Bei Vereinseintritt ist der Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
- Der Vereinsaustritt ist nur entsprechend § 5 der Satzung möglich.
- Abteilungen können zur Deckung evtl. Mehrausgaben auf Beschluss der Abteilungsversammlung und nach Bestätigung des Gesamtvorstandes gesonderte Abteilungsbeiträge erheben. Sie sind den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekanntzugeben.
- Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.) gelten gesonderte Gebühren, die im Einzelnen festgelegt werden.
- Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.
- Für die Beitragsrückstände minderjähriger Mitglieder haften deren gesetzliche Vertreter.
- Ein Rechtsanspruch auf eine Ermäßigung oder Rückzahlung des Mitgliedsbeitrages besteht nicht.
- Bei einem Beitragsrückstand beträgt die Mahngebühr 5 Euro je Mahnung.
- Hat ein Mitglied seine Mitgliedschaft gekündigt, bleibt es bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft verpflichtet, seinen Mitgliedsbeitrag zu leisten und seine sonstigen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.
- In sozialen Härtefällen können die Mahngebühren auf Antrag des zahlungspflichtigen Mitglieds ganz oder teilweise erlassen werden. Der Vorstand entscheidet nach billigem Ermessen.