Beitragsordnung der SG Empor Pankow 49 e.V.
(gemäß § 6 der Vereinssatzung).
- Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beitragen und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
- Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Gebühren legt der Vorstand fest.
- Die festgesetzten Beträge treten nach Beschluss der Mitgliederversammlung am 05.09.2016 in Kraft.
- Jahresbeiträge:
Grundbeitrag (außer Fitness & Gesundheitssport)
Beitragskl. Mitgliedsform Beitragshöhe Beitragshöhe
(monatlich) (jährlich)
01 Jugendliche unter 18 Jahren EUR 6,- EUR 72,-
02 Erwachsene über 18 Jahre EUR 8,- EUR 96,-
03 Ehrenmitglieder ( § 35 BGB ) frei
04 Azubis, Wehrpflichtige, Ersatzdienstl. EUR 6,- EUR 72,-
05 Studenten (18 bis 27 Jahre) EUR 6,- EUR 72,-
06 Sozialschwache Mitglieder EUR 6,- EUR 72,-
Grundbeitrag Fitness & Gesundheitssport
07 Gäste pro Besuch EUR 5,-
08 Jugendliche unter 18 Jahren EUR 9,- EUR 108,-
09 Erwachsene über 18 Jahre EUR 10,- EUR 120,-
10 Azubis, Wehrpflichtige, Ersatzdienstl. EUR 9,- EUR 108,-
11 Studenten (18 bis 27 Jahre) EUR 9,- EUR 108,-
12 Rentner / Pensionäre EUR 9,- EUR 108,-
13 Kursgebühr (10ner Karte) EUR 40,- ( gültig v. 1.1.-20.12.des Jahres )
14 Kursgebühr Yoga EUR 20,- EUR 240,-
Alle ermäßigten Beitragsformen müssen beantragt und der Anspruch mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden.
Die Aufnahmegebühr in den Verein beträgt mindestens einen Monatsbeitrag, maximal EUR 10,-.
- Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen.
- Der Einzahlung des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Überweisung zum 31. Januar jeden Jahres und wird durch den Abzug eines Monatsbeitrages belohnt.
Alle Einzahlungen im Zeitraum 01.02.-31.03. jeden Jahres sind voll umfänglich zu überweisen.
- Überweisen sie ihre Beiträge bis spätestens 31. März jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.
- Beitragskonto:
Bank: Berliner Volksbank
IBAN: DE04 1009 0000 2099 4990 04
BIC: BEVODEBBXXX
Zahlungsgrund: Jahresbeitrag 20xx, Trainer/Übungsleiter, Beitragsklasse
- Bei Vereinseintritt ist der Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
- Der Vereinsaustritt ist nur entsprechend § 5 der Satzung möglich.
- Abteilungen können zur Deckung evtl. Mehrausgaben auf Beschluss der Abteilungsversammlung und nach Bestätigung des Gesamtvorstandes gesonderte Abteilungsbeiträge erheben. Sie sind den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekanntzugeben.
- Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.) gelten gesonderte Gebühren, die im Einzelnen festgelegt werden.
- Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.
- Für die Beitragsrückstände minderjähriger Mitglieder haften deren gesetzliche Vertreter.
- Ein Rechtsanspruch auf eine Ermäßigung oder Rückzahlung des Mitgliedsbeitrages besteht nicht.
- Bei einem Beitragsrückstand beträgt die Mahngebühr 5 Euro je Mahnung.
- Hat ein Mitglied seine Mitgliedschaft gekündigt, bleibt es bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft verpflichtet, seinen Mitgliedsbeitrag zu leisten und seine sonstige Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.
- In sozialen Härtefällen können die Mahngebühren auf Antrag des zahlungspflichtigen Mitglieds ganz oder teilweise erlassen werden. Der Vorstand entscheidet nach billigem Ermessen.