Beiträge

Beitragsordnung der SG Empor Pankow 49 e.V.

(gemäß § 6 der Vereinssatzung).

  1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beitragen und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
  2. Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Gebühren legt der Vorstand fest.
  3. Die festgesetzten Beiträge treten nach Beschluss der Mitgliederversammlung am 05.09.2016 in Kraft.
  4. Jahresbeiträge:

Grundbeitrag (außer Gesundheitssport)

Beitragskl.
Mitgliedsform
Beitragshöhe
(monatlich)
Beitragshöhe
(jährlich)
01Jugendliche unter 18 JahrenEUR 6,-EUR 72,-
02Erwachsene über 18 JahreEUR 8,-EUR 96,-
03Ehrenmitglieder ( § 35 BGB )freiEUR 72,-
04Azubis, Wehrpfl., Ersatzdienstl.EUR 6,-EUR 72,-
05Studenten (18 bis 27 Jahre)EUR 6,-EUR 72,-
06Sozialschwache MitgliederEUR 6,-EUR 72,-

Grundbeitrag Gesundheitssport

Beitragskl.
Mitgliedsform
Beitragshöhe
(monatlich)
Beitragshöhe
(jährlich)
07Gäste pro BesuchEUR 5,-
08Jugendliche unter 18 JahrenEUR 9,-EUR 108,-
09Erwachsene über 18 JahreEUR 10,-EUR 120,-
10Azubis, Wehrpfl., Ersatzdienstl.EUR 9,-EUR 108,-
11Studenten (18 bis 27 Jahre)EUR 9,-EUR 108,-
12Rentner / PensionäreEUR 9,-EUR 108,-
13Kursgebühr (10er Karte)
* (gültig v. 1.1.-20.12.des Jahres )
EUR 40,-*

Alle ermäßigten Beitragsformen müssen beantragt und der Anspruch mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden.
Die Aufnahmegebühr in den Verein beträgt mindestens einen Monatsbeitrag, maximal EUR 10,-.

  1. Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen.
  2. Die Einzahlung des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Überweisung zum 31. Januar jeden Jahres und wird durch den Abzug eines Monatsbeitrages belohnt.
    Alle Einzahlungen im Zeitraum 01.02.-31.03. jeden Jahres sind voll umfänglich zu überweisen.
  3. Überweisen sie ihre Beiträge bis spätestens 31. März jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.
  4. Beitragskonto:
    Bank:   Berliner Volksbank
    IBAN:    DE04 1009 0000 2099 4990 04
    BIC:       BEVODEBBXXX
    Zahlungsgrund: Jahresbeitrag 20xx, Trainer/Übungsleiter, Beitragsklasse
  5. Bei Vereinseintritt ist der Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
  6. Der Vereinsaustritt ist nur entsprechend § 5 der Satzung möglich.
  7. Abteilungen können zur Deckung evtl. Mehrausgaben auf Beschluss der Abteilungsversammlung und nach Bestätigung des Gesamtvorstandes gesonderte Abteilungsbeiträge erheben. Sie sind den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekanntzugeben.
  8. Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.) gelten gesonderte Gebühren, die im Einzelnen festgelegt werden.
  9. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.
  10. Für die Beitragsrückstände minderjähriger Mitglieder haften deren gesetzliche Vertreter.
  11. Ein Rechtsanspruch auf eine Ermäßigung oder Rückzahlung des Mitgliedsbeitrages besteht nicht.
  12. Bei einem Beitragsrückstand beträgt die Mahngebühr 5 Euro je Mahnung.
  13. Hat ein Mitglied seine Mitgliedschaft gekündigt, bleibt es bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft verpflichtet, seinen Mitgliedsbeitrag zu leisten und seine sonstigen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.
  14. In sozialen Härtefällen können die Mahngebühren auf Antrag des zahlungspflichtigen Mitglieds ganz oder teilweise erlassen werden. Der Vorstand entscheidet nach billigem Ermessen.

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